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Vermietung & Rendite

Ferienvermietung in Spanien: Lizenz pro Region und Steuerpflicht

Wer in Spanien an Touristen vermieten will, braucht eine Lizenz – und die ist von Region zu Region anders. Andalusien, Valencia, Balearen und Katalonien im Vergleich, inklusive Modelo 210 und Strafrahmen.

Tourismuslizenz: Pflicht in jeder Küstenregion

Wer in Spanien an Urlauber vermieten will, braucht eine Tourismuslizenz mit eindeutiger Registriernummer. Diese muss in jeder Online-Anzeige (Airbnb, Booking, eigene Website) veröffentlicht werden – seit Juli 2025 prüfen die Plattformen aktiv und entfernen nicht-lizenzierte Angebote.

Andalusien: VFT-Register

In Andalusien melden Sie die Immobilie im Registro de Turismo de Andalucía als Vivienda con fines turísticos (VFT) an. Voraussetzungen: Belegungsbescheinigung (Cédula / Licencia de Primera Ocupación), Klimaanlage in jedem Schlafzimmer (zwischen Mai und September), Heizung (Oktober – April), Verbandskasten, Informationsmappe für Gäste. Anmeldung online, meist binnen 1 – 3 Wochen erledigt.

Valencia / Costa Blanca: VT-Lizenz

In der Comunitat Valenciana benötigen Sie eine Licencia Turística (VT). Voraussetzung: kommunaler Informe Urbanístico Municipal de Compatibilidad Urbanística, der bestätigt, dass die Nutzung als Ferienwohnung im Bebauungsplan zulässig ist. Mehrere Großstädte (Valencia, Alicante-Zentrum, Benidorm) haben Sperrgebiete oder Moratorien.

Balearen: De-facto-Moratorium

Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera haben den Lizenzmarkt 2022 effektiv geschlossen. Für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern werden keine neuen ETV-Lizenzen vergeben. Wer kaufen will und auf Ferienvermietung angewiesen ist, sollte gezielt nach Objekten mit bestehender, übertragbarer Lizenz suchen. Bußgelder bei Vermietung ohne Lizenz: bis 600.000 €.

Katalonien: HUT-Register

In Katalonien (inkl. Costa Brava, Barcelona) trägt die Lizenz die Bezeichnung HUT (Habitatge d'Ús Turístic). In Barcelona-Stadt sind die Bezirke Eixample, Ciutat Vella und Gràcia für Neulizenzen praktisch gesperrt.

Steuerlich: vom ersten Euro Modelo 210

Jede Vermietungseinnahme muss als Nicht-Resident quartalsweise über das Modelo 210 deklariert werden – Fristen 20. Januar, 20. April, 20. Juli, 20. Oktober. EU-Bürger versteuern den Netto-Gewinn zu 19 %, Drittstaat-Bürger die Bruttomiete zu 24 %.

Brutto vs. Netto: Was wirklich übrig bleibt

Eine 350.000 €-Wohnung an der Costa Blanca mit 18.000 € Jahresbruttomiete erzielt nach Abzug von Verwaltung (15 %), IBI, Gemeinschaft, Versicherung, Reinigung, AfA und 19 % Steuer meist eine Netto-Rendite von 3 – 4 % auf den Kaufpreis – plus potentielle Wertsteigerung. Wer auf eine 6 %-Rendite zielt, liest die Annahmen meist falsch.

Häufige Fragen

Darf ich ohne Lizenz an Touristen vermieten?

Nein. Vermietung an Touristen ohne Lizenz wird in allen Küstenregionen aktiv verfolgt. Bußgelder liegen je nach Region zwischen 6.000 € und 600.000 € (Balearen). Auch die Plattformen (Airbnb, Booking) müssen Lizenzcodes anzeigen.

Wie hoch ist die Steuer auf Vermietungseinkünfte für Nicht-Residenten?

EU-/EWR-Bürger: 19 % auf den Netto-Gewinn (Miete minus anteiliger AfA, IBI, Versicherung, Gemeinschaftskosten, Verwaltungskosten). Drittstaat-Bürger: 24 % auf die Bruttomiete, keine Werbungskosten abzugsfähig. Quartalsweise via Modelo 210.

Ist Langzeit-Vermietung an Residenten einfacher?

Ja deutlich. Langzeit-Wohnraummiete (Arrendamiento de Vivienda Habitual nach LAU) braucht keine Tourismuslizenz. Steuerlich profitieren EU-Bürger sogar von einer 60 % Reduktion der Bemessungsgrundlage.

Wie bekomme ich eine Lizenz auf den Balearen?

Auf den Balearen herrscht für Wohnungen in Gebäuden seit 2022 Lizenz-Moratorium – Neuregistrierungen sind faktisch unmöglich. Bestehende Lizenzen werden mit hohen Aufschlägen gehandelt, die Übertragbarkeit ist eingeschränkt.

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