NIE-Nummer beantragen: Der schnellste Weg für DACH-Käufer
Ohne NIE-Nummer kein Notartermin, kein Bankkonto, kein Stromvertrag. Was die Número de Identidad de Extranjero ist, wo Sie sie am schnellsten bekommen und welche Unterlagen wirklich nötig sind.
Was ist die NIE und warum brauchen Sie sie?
Die Número de Identidad de Extranjero (NIE) ist die spanische Steuer- und Ausländer-Identifikationsnummer. Sie ist Voraussetzung für nahezu jeden wirtschaftlich oder rechtlich relevanten Vorgang: Kauf einer Immobilie, Eröffnung eines Bankkontos, Anmeldung von Strom und Wasser, Abschluss einer Versicherung, Zulassung eines Fahrzeugs.
Ohne NIE wird kein spanischer Notar (Notario) eine Kaufurkunde (Escritura) beurkunden. Sie ist damit der erste formale Schritt nach der Kaufentscheidung.
Drei Wege zur NIE – im Vergleich
- Konsulat in Deutschland (Berlin, München, Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart): bequem aus dem Heimatland, aber Termin- und Bearbeitungszeit aktuell 4–10 Wochen.
- Persönlich in Spanien: Termin (Cita previa) bei der zuständigen Comisaría de Policía oder Oficina de Extranjeros. Schnellste Variante – Ausstellung oft am selben oder nächsten Werktag.
- Per Vollmacht durch Anwalt oder Gestor: keine eigene Anreise nötig. Sie unterschreiben eine notarielle Vollmacht (Poder Notarial) in Deutschland (mit Apostille) und der Bevollmächtigte beantragt die NIE für Sie.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis (Original + Kopie)
- Antragsformular EX-15, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Zahlungsnachweis Modelo 790-012 (Gebühr ca. 9,84 €), eingezahlt bei einer spanischen Bank
- Schriftliche Begründung des wirtschaftlichen Interesses – z. B. Reservierungsvertrag der Immobilie, Maklerschreiben oder ein unterzeichneter Vorvertrag
- Bei Vollmacht: notarielles Poder mit Apostille
Häufige Stolperfallen
Konsulate verlangen häufig Übersetzungen durch beeidigte Übersetzer (Traductor Jurado) – einfache Übersetzungen werden abgelehnt. Auch das Antragsformular ist in einer ältere und in einer aktuellen Version im Umlauf; nur die aktuelle wird akzeptiert.
Praxistipp: Wer die NIE über die Beantragung in Spanien plant, sollte die Reise so legen, dass auch die Eröffnung des spanischen Kontos und ggf. der Notartermin in derselben Reise erledigt werden – das spart Wochen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die NIE-Beantragung?→
Im spanischen Konsulat in Deutschland aktuell 4–10 Wochen, vor Ort in Spanien meist 1–3 Werktage (je nach Provinz). Mit Bevollmächtigtem (Anwalt/Gestor) ohne Anwesenheit: 5–15 Werktage.
Kostet die NIE Geld?→
Die staatliche Gebühr (Tasa Modelo 790-012) beträgt rund 9,84 € pro Person. Hinzu kommen ggf. Übersetzung, Apostille und Vollmacht beim Notar (60–150 €) sowie Anwalts-/Gestor-Honorar (150–350 €).
Brauche ich die NIE schon zur Reservierung?→
Für die reine Reservierung (Contrato de Reserva) noch nicht. Spätestens vor Unterzeichnung des Arras-Vertrags und Eröffnung des spanischen Kontos muss sie vorliegen.
Muss meine Ehefrau / mein Ehemann auch eine NIE haben?→
Ja – sobald beide Ehepartner als Käufer im Grundbuch eingetragen werden sollen, benötigt jede Person eine eigene NIE. Auch Kinder als Miteigentümer brauchen eine.
Läuft die NIE ab?→
Die NIE-Nummer selbst ist lebenslang gültig. Das Papier-Zertifikat (Certificado) hat formal nur 3 Monate Gültigkeit, in der Praxis wird es aber oft auch später akzeptiert. Banken verlangen häufig eine aktualisierte Bescheinigung.
