Behörden & Formalitäten

NIE-Nummer beantragen: Ablauf, Wege und Unterlagen

Die NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist die spanische Identifikationsnummer für Ausländer – kein Aufenthaltstitel. Wege über Konsulat, vor Ort oder per Vollmacht sowie nötige Unterlagen im Überblick.

Stand: August 2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

Kurzantwort / Auf einen Blick

  • Die NIE ist eine Identifikations- und Steuernummer, kein Aufenthaltstitel – sie ist von Certificado de Registro und Empadronamiento zu unterscheiden.
  • Drei Wege: Konsulat in Deutschland, persönlich vor Ort in Spanien, oder per notarieller Vollmacht (Poder Notarial) durch eine bevollmächtigte Person.
  • Bearbeitungszeiten schwanken je nach Stelle und Auslastung – keine verbindliche Frist.
  • Die Gebühr wird über Modelo 790, Código 012 gezahlt; die Höhe bitte aktuell bei der Policía Nacional prüfen.
  • Manche Banken eröffnen Konten bereits mit Reisepass und fordern die NIE nach – das ist institutsabhängig.

Was ist die NIE – und was ist sie nicht?

Die Número de Identidad de Extranjero (NIE) ist die spanische Identifikations- und Steuernummer für Personen ohne spanische Staatsangehörigkeit. Sie wird für praktisch jeden wirtschaftlich oder rechtlich relevanten Vorgang benötigt: Kauf einer Immobilie, Eröffnung eines Bankkontos, Anmeldung von Strom und Wasser, Abschluss einer Versicherung, Kfz-Zulassung oder Steuererklärungen.

Wichtig ist die Abgrenzung: Die NIE ist kein Aufenthaltstitel. Das Recht, sich in Spanien aufzuhalten oder zu leben, wird für EU-Bürger über das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión und für Drittstaatsangehörige über eine Residencia geregelt – beides eigenständige Verfahren. Ebenfalls zu unterscheiden ist das Empadronamiento, die Meldung am Wohnort bei der Gemeinde, die mit der NIE nichts zu tun hat. Wer in Spanien dauerhaft leben möchte, findet mehr dazu im Beitrag zur Residencia und Aufenthaltstiteln in Spanien.

Ohne NIE wird in der Regel kein Notar (Notario) eine Kaufurkunde (Escritura) beurkunden. Sie ist damit einer der ersten formalen Schritte nach der Kaufentscheidung.

Drei Wege zur NIE

  • Konsulat in Deutschland (u. a. Berlin, München, Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart): bequem aus dem Heimatland, allerdings mit Termin- und Bearbeitungszeiten, die je nach Konsulat und Auslastung stark schwanken.
  • Persönlich in Spanien: Termin (Cita previa) bei der zuständigen Comisaría de Policía oder Oficina de Extranjeros. Häufig die schnellere Variante, aber auch hier ohne garantierte Frist.
  • Per notarieller Vollmacht: Sie unterschreiben eine notarielle Vollmacht (Poder Notarial) – in Deutschland mit Apostille versehen – und eine bevollmächtigte Person (Anwalt oder Gestor) beantragt die NIE für Sie in Spanien. Details dazu im Beitrag Vollmacht für den Immobilienkauf.

Diese Unterlagen werden üblicherweise verlangt

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis (Original und Kopie)
  • Antragsformular EX-15, vollständig ausgefüllt und unterschrieben – nur die jeweils aktuelle Formularversion wird akzeptiert
  • Zahlungsnachweis über die Gebühr, eingezahlt über Modelo 790, Código 012, bei einer spanischen Bank oder online; die genaue Höhe bitte bei der Policía Nacional aktuell prüfen
  • Schriftliche Begründung des wirtschaftlichen Interesses, z. B. Reservierungsvertrag, Maklerschreiben oder ein unterzeichneter Vorvertrag
  • Bei Beantragung per Vollmacht: notarielles Poder mit Apostille

Häufige Stolperfallen

Konsulate und Behörden verlangen häufig Übersetzungen durch beeidigte Übersetzer (Traductor Jurado); einfache Übersetzungen werden oft nicht akzeptiert. Vom Antragsformular sind teils ältere und aktuelle Versionen im Umlauf – nur die aktuelle wird angenommen.

Wer die NIE-Beantragung mit einer Reise nach Spanien verbindet, kann oft auch die Eröffnung eines spanischen Kontos in derselben Reise erledigen. Mehr dazu im Beitrag Bankkonto und Geldtransfer beim Immobilienkauf.

Häufige Fragen

Ist die NIE dasselbe wie ein Aufenthaltstitel?→

Nein. Die NIE ist eine reine Identifikations- und Steuernummer für Ausländer, die in Spanien wirtschaftlich oder rechtlich tätig werden. Ein Aufenthaltsrecht (z. B. das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión für EU-Bürger oder eine Residencia) ist ein eigenständiges Verfahren und setzt meist eine bereits erteilte NIE voraus, ersetzt sie aber nicht.

Wie lange dauert die NIE-Beantragung?→

Die Bearbeitungsdauer schwankt je nach Konsulat bzw. Provinz und Auslastung erheblich und lässt sich nicht verbindlich vorhersagen. Planen Sie ausreichend Vorlauf ein und erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle nach aktuellen Terminen.

Kostet die NIE Geld?→

Es fällt eine staatliche Gebühr an, die über das Formular Modelo 790, Código 012, eingezahlt wird. Die Höhe wird staatlich festgelegt und kann sich ändern – der aktuelle Tarif ist auf der Website des Ministerio del Interior bzw. der Policía Nacional einsehbar. Hinzu kommen ggf. Kosten für Übersetzung, Apostille und eine notarielle Vollmacht.

Brauche ich ohne NIE zwingend ein Bankkonto?→

Manche Banken eröffnen Non-Resident-Konten bereits mit gültigem Reisepass und fordern die NIE erst später nach; andere verlangen sie von Anfang an. Das handhabt jedes Institut unterschiedlich – erkundigen Sie sich vorab direkt bei der Bank.

Läuft die NIE-Nummer ab?→

Die zugeteilte Nummer selbst bleibt einer Person dauerhaft zugeordnet und läuft nicht ab. Das ausgestellte Papier-Zertifikat kann von manchen Stellen (z. B. Banken) nach einiger Zeit nicht mehr akzeptiert werden, dann lässt sich eine neue Bescheinigung zur bestehenden Nummer ausstellen.

Offizielle Quellen

SpanienZuhause.de ist ein deutschsprachiges Immobilienportal und eine Koordinationsplattform. Wir sind kein Immobilienmakler, keine Rechtsanwalts- oder Steuerkanzlei, kein Notar, keine Bank und keine Behörde. Regionale und kommunale Regeln ändern sich; prüfen Sie Angaben vor einer Entscheidung anhand der offiziellen Quellen und lassen Sie sich von unabhängigen, qualifizierten Fachleuten beraten.

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