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Erbe & Nachfolge

Spanisches Testament & Erbschaft: Warum Sie eines machen sollten

Ohne spanisches Testament dauert die Erbabwicklung in Spanien oft 12 – 24 Monate. Wie die EU-Erbrechtsverordnung wirkt, warum eine Rechtswahl unverzichtbar ist und wie hoch die Erbschaftsteuer pro Region ausfällt.

Das unterschätzte Risiko: Erbe ohne spanisches Testament

Stirbt ein deutscher Immobilien-Eigentümer in Spanien ohne spanisches Testament, kann sich die Abwicklung über 12 – 24 Monate hinziehen. Notwendig sind deutsches Testament im Original, Erbschein, Apostille und beglaubigte Übersetzung – plus das spanische Certificado de Últimas Voluntades. Wertvolle Zeit, in der weiter IBI, Modelo 210 und laufende Kosten anfallen.

EU-Erbrechtsverordnung: Vorsicht beim gewöhnlichen Aufenthalt

Seit 17. August 2015 gilt nach der EU-Verordnung 650/2012 grundsätzlich das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wer als Rentner überwiegend in Spanien lebt, fällt automatisch unter spanisches Erbrecht – inklusive Pflichtteilsregeln, die den Ehepartner schlechter stellen.

Lösung: Rechtswahlklausel im Testament. Damit wählen Sie ausdrücklich das deutsche Erbrecht für den gesamten Nachlass.

Das spanische „Testamento Abierto" beim Notar

Das übliche Modell ist das offene Testament (testamento abierto) vor einem spanischen Notar. Kosten: 50 – 80 € pro Person. Es wird automatisch im zentralen Testamentsregister in Madrid hinterlegt und im Erbfall sofort gefunden – kein Erbschein, keine Übersetzung, keine Apostille.

Empfohlen wird, das spanische Testament ausdrücklich nur auf das spanische Vermögen zu beschränken („sin perjuicio de las disposiciones que el testador haya otorgado en su país") und eine Rechtswahlklausel aufzunehmen.

Erbschaftsteuer: Wo Erben fast steuerfrei sind

Die spanische Erbschaftsteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones) ist Sache der autonomen Gemeinschaften – mit massiven Unterschieden. Aktuell (Stand 2026) bonifizieren Andalusien, Madrid, Murcia, Valencia und die Balearen Erben der Gruppe I + II (Ehepartner, Kinder, Eltern) zu 99 %. Effektivsteuer: nahezu null.

In nicht bonifizierten Regionen oder für entferntere Verwandte (Geschwister, Neffen) sind die Sätze schmerzhaft: progressiv 7,65 % bis 34 % auf den Erbteil, multipliziert mit 1,5882 bis 2,4 bei nicht-blutsverwandten Personen.

Praxis-Tipp für deutsche Familien

  • Pro Ehepartner ein spanisches Testament mit Rechtswahl deutsches Erbrecht
  • Klarstellen: das deutsche Testament regelt das deutsche Vermögen, das spanische Testament das spanische
  • Bei größeren Vermögen prüfen, ob die Übertragung zu Lebzeiten (Donación) steuerlich günstiger ist
  • Eintragung als gemeinsame Eigentümer (50/50) anstelle eines Alleineigentümers – halbiert im Erbfall die Bemessungsgrundlage

Häufige Fragen

Reicht mein deutsches Testament in Spanien?

Grundsätzlich ja, aber es muss vor einem spanischen Notar in einer beglaubigten und apostillierten Übersetzung vorgelegt werden – das verzögert die Erbabwicklung erheblich. Ein separates spanisches Testament zur in Spanien belegenen Immobilie ist deutlich effizienter.

Was ist die EU-Erbrechtsverordnung (Rom IV)?

Seit August 2015 gilt für Erbfälle in der EU das Recht des Staates, in dem der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte – nicht mehr automatisch das Heimatrecht. Per Rechtswahlklausel im Testament können Sie weiter das deutsche Erbrecht wählen.

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer in Spanien?

Sehr unterschiedlich. Andalusien, Madrid, Murcia, Valencia und die Balearen bonifizieren Ehepartner und Kinder zu 99 % – effektiv fast steuerfrei. Ohne Bonifikation 7,65 % bis 34 % progressiv, mit Multiplikator für entfernte Verwandte.

Wer ist gesetzlicher Erbe nach spanischem Recht?

Ohne Testament greift das spanische Pflichtteilsrecht: Kinder erben zu zwei Dritteln, der Ehepartner erhält nur Nießbrauch an einem Teil. Das weicht erheblich vom deutschen Erbrecht ab und ist meist nicht das, was deutsche Eigentümer wollen.

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