Kanaren: Regierung fordert Kaufgrenzen für Nichtresidenten – Parlament lehnt Gesetz zu Ferienanlagen ab

Das Wichtigste in Kürze
- Kaufgrenzen für nicht ansässige Ausländer sind eine Forderung der Kanarenregierung – weder in Spanien noch in der EU beschlossen.
- Clavijo hat Madrid einen Decreto-ley-Entwurf übergeben und hofft auf eine Bestätigung in der Diputación Permanente.
- Parallel schlägt die Regionalregierung Änderungen an einer EU-Verordnung vor, die sich noch im Verfahren befindet.
- Am 14. Oktober lehnte das Kanarenparlament die Beratung eines PSOE-Gesetzes zu Wohnnutzung in touristischen Zonen ab (CC und PP dagegen, ASG Enthaltung).
- „6.000 Ferienwohnungen weniger“ ist eine Aussage von Regierungssprecher Cabello; die ISTAC-Statistik zählt auf Plattformen angebotene Unterkünfte (August 2026: 40.837, minus 14 %).
Kanaren-Präsident Clavijo hat Madrid einen Gesetzestext vorgelegt, der den Wohnungskauf durch nicht ansässige Ausländer begrenzen soll; beschlossen ist nichts. Auf EU-Ebene schlägt die Regionalregierung entsprechende Änderungen vor. Am 14. Oktober lehnte das Kanarenparlament einen PSOE-Gesetzentwurf zu Wohnungen in touristischen Zonen ab.
Aktualisiert am 14. Oktober 2026.
Die Regierung der Kanarischen Inseln will den Kauf von Wohnungen durch nicht ansässige Ausländer begrenzen können. Beschlossen ist eine solche Beschränkung bislang nicht – weder auf den Kanaren noch in Spanien oder der EU.
Was Clavijo vorgeschlagen hat
Präsident Fernando Clavijo sagte am 13. Oktober im Regionalparlament, seine Regierung habe einen Text für ein Decreto-ley ausgearbeitet und der Zentralregierung übergeben. Er appellierte an die Diputación Permanente – das Gremium, das bei aufgelösten Cortes tagt –, eine solche Regelung zu bestätigen (Canarias7). Clavijo begründete das unter anderem damit, dass rund ein Drittel der auf den Kanaren verkauften Wohnungen an Ausländer gehe. Ob und wann Madrid den Text aufgreift, ist offen.
Vorschlag auch auf EU-Ebene
Laut Diario de Avisos hat die Kanarenregierung Änderungen an einem EU-Verordnungsvorschlag zur Erschwinglichkeit von Wohnraum eingebracht. Danach sollen Behörden in Regionen in äußerster Randlage den Erwerb, die Nutzung oder die Vermietung von Wohnungen durch nicht ansässige Ausländer zeitlich begrenzt regulieren oder beschränken dürfen. Da Regionen im EU-Rat nicht direkt vertreten sind, bat die Regionalregierung die spanischen Ministerien, die Änderungen zu unterstützen. Die Verordnung befindet sich weiter im Verfahren.
Parlament stoppt PSOE-Gesetz zu Ferienanlagen
Am 14. Oktober lehnte das Kanarenparlament es ab, einen Gesetzentwurf der PSOE überhaupt zu beraten (Europa Press). Er sollte bestehende Wohnnutzungen auf touristisch oder gemischt ausgewiesenen Grundstücken unter bestimmten Bedingungen absichern. Dagegen stimmten CC und PP, ASG enthielt sich; PSOE, NC-bc und Vox unterstützten den Entwurf. Die Plattform der Betroffenen des Tourismusgesetzes hatte die Abstimmung vor Ort verfolgt (elDiario.es). Für Eigentümer von Apartments in solchen Anlagen bleibt die bisherige Rechtslage damit unverändert.
Wie die „6.000 Ferienwohnungen weniger“ einzuordnen sind
Regierungssprecher Alfonso Cabello sagte am 13. Oktober, es gebe auf den Kanaren 6.000 Ferienwohnungen weniger als vor einem Jahr (Diario de Avisos). Die amtliche experimentelle Statistik des ISTAC misst etwas anderes: Sie erfasst Ferienunterkünfte, die auf digitalen Plattformen angeboten werden. Für August 2026 weist sie 40.837 verfügbare Ferienwohnungen aus, 14 Prozent weniger als im August 2025.
Daraus folgt nicht, dass diese Wohnungen nun dauerhaft vermietet werden. Ob sie verkauft, selbst genutzt, anders vermietet oder nur nicht mehr inseriert werden, geht aus der Statistik nicht hervor.
Was das für Kaufinteressenten bedeutet
Aktuell gibt es keine neue Beschränkung für den Kauf durch Deutsche oder andere Ausländer auf den Kanaren. Wer einen Kauf plant, sollte die weitere Entwicklung verfolgen und bei Apartments in touristischen Anlagen die zulässige Nutzung vor dem Kauf genau prüfen lassen.
Was bedeutet das für Käufer und Mieter?
Käufer erfahren, was tatsächlich beschlossen ist und was nur gefordert wird, und wie die Zahl von 6.000 weniger Ferienwohnungen einzuordnen ist.
- Rechtsgrundlage
- Vorschlag der Kanarenregierung (Decreto-ley-Entwurf an die Zentralregierung, nicht beschlossen); EU-Verordnungsvorschlag zur Wohnraum-Erschwinglichkeit (im Verfahren); PSOE-Proposición de Ley am 14.10.2026 nicht zur Beratung zugelassen
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Quellen
Canarias7 · 13. Oktober 2026
https://www.canarias7.es/politica/clavijo-pide-sanchez-limite-compra-vivienda-residentes-20261013162110-nt.htmlDiario de Avisos · 13. Oktober 2026
https://diariodeavisos.elespanol.com/2026/10/canarias-pide-eu-limitar-compra-vivienda-extanjeros/Europa Press · 14. Oktober 2026
https://www.europapress.es/islas-canarias/noticia-parlamento-canarias-rechaza-tramitar-ley-psoe-regula-residencializacion-zonas-turisticas-20261014112026.htmlelDiario.es / Canarias Ahora · 13. Oktober 2026
https://www.eldiario.es/canariasahora/sociedad/afectados-ley-turistica-canaria-asistiran-parlamento-durante-votacion-propuesta-psoe_1_13582147.htmlDiario de Avisos · 13. Oktober 2026
https://diariodeavisos.elespanol.com/2026/10/alfonso-cabello-viviendas-vacacionales/ISTAC (Instituto Canario de Estadística) · 17. September 2026
https://www.gobiernodecanarias.org/istac/.content/noticias/estadistica-experimental-vivienda-vacacional-noticia-2026-agosto.html
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