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Immobilien- & BaurechtMietenRegionLa Rioja / Logroño9. Oktober 2026

Logroño plant strengere Regeln für Ferienwohnungen

Von Redaktion SpanienZuhauseVeröffentlicht am 9. Oktober 2026
Altstadtgasse in Logroño mit Wohnhäusern und der Kathedrale im Abendlicht – Symbolbild zu den geplanten Regeln für Ferienwohnungen
KI-generierte Illustration

Das Wichtigste in Kürze

  • Stadtrat Logroño hat PGM-Änderung zu Ferienwohnungen am 8.10.2026 vorläufig beschlossen
  • Vorherige städtische Lizenz soll für jede touristische Vermietung Pflicht werden
  • Neues Verfahren für gesättigte Zonen: dort keine neuen Lizenzen mehr
  • Historische Altstadt: separates Verfahren zur Saturierungszone läuft seit Mai 2026
  • Noch nicht in Kraft: COTUR-Stellungnahme und endgültiger Plenarbeschluss stehen aus
  • Wohnungskauf begründet kein automatisches Recht auf Ferienvermietung

Der Stadtrat von Logroño hat am 8. Oktober 2026 eine Änderung des Bebauungsplans (PGM) zur Regulierung von Ferienwohnungen vorläufig beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem eine vorherige städtische Lizenz für jede touristische Vermietung und ein Verfahren für „gesättigte Zonen", in denen keine neuen Lizenzen mehr erteilt werden. Endgültig in Kraft ist die Regelung noch nicht.

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Was beschlossen wurde

Der Stadtrat (Pleno) von Logroño hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 2026 eine punktuelle Änderung des Allgemeinen Stadtentwicklungsplans (Plan General Municipal, PGM) vorläufig gebilligt. Die Änderung betrifft sechs Artikel der städtischen Bauordnung und zielt auf die Regulierung und Kontrolle touristischer Unterkünfte in der Stadt. Zugestimmt haben die regierende PP und VOX; PSOE, Partido Riojano und IU-Podemos stimmten dagegen, eine nicht fraktionsgebundene Stadträtin enthielt sich.

Die Änderung umfasst nach Angaben des Stadtplanungsstadtrats Íñigo López-Araquistáin vier Kernpunkte: die Anpassung an die regionale Tourismusverordnung von La Rioja, die Festlegung, wo touristische Unterkünfte zulässig sind, eine vorherige städtische Lizenzpflicht sowie ein Verfahren zur Ausweisung „gesättigter Zonen", in denen keine neuen Lizenzen mehr erteilt werden dürfen.

Lizenzpflicht und zulässige Standorte

Künftig soll für die Einrichtung einer Ferienwohnung (vivienda de uso turístico) eine vorherige Genehmigung der Stadt erforderlich sein – bislang reichte eine bloße Anzeige (actuación comunicada). Zulässig soll die touristische Nutzung laut Pressemitteilung der Stadt nur noch in vollständigen Gebäudeteilen, in Erdgeschossen mit eigenem Zugang sowie in Zwischen- oder ersten Geschossen sein, in denen sich keine Dauerwohnungen befinden.

Gesättigte Zonen und historische Altstadt

Die PGM-Änderung schafft erstmals ein Verfahren mit objektiven Kriterien, um Stadtteile als „gesättigt" zu erklären, wenn die Konzentration touristischer Unterkünfte die Wohnnutzung oder das städtische Gleichgewicht beeinträchtigt. In solchen Zonen dürfen dann keine neuen Lizenzen erteilt werden. Bereits im Mai 2026 wurde ein separates Verfahren eingeleitet, die historische Altstadt von Logroño als gesättigte Zone einzustufen; dieses Verfahren läuft noch. Ein aktuelles flächendeckendes Verbot besteht nicht.

Nächste Schritte

Der Beschluss ist noch nicht endgültig: Die Änderung geht nun an den zuständigen Ausschuss der Autonomen Gemeinschaft La Rioja (COTUR). Erst nach dessen Stellungnahme kann der Stadtrat die Änderung endgültig beschließen.

Was das für Käufer bedeutet

Wer eine Wohnung in Logroño oder anderswo in Spanien kauft, erwirbt damit nicht automatisch das Recht zur touristischen Vermietung. Der Trend vieler spanischer Städte geht zu vorherigen Lizenzen, Standortbeschränkungen und Zonenregelungen. Wer eine Finanzierung auf Einnahmen aus der Ferienvermietung stützen möchte, sollte vor dem Kauf die kommunale Nutzbarkeit und die konkreten Genehmigungsvoraussetzungen prüfen – idealerweise mit fachkundiger Begleitung vor Ort.

Was bedeutet das für Käufer und Mieter?

Wer eine Immobilie mit Blick auf Ferienvermietung kauft, sollte die kommunale Lizenz- und Zonenregelung vorab prüfen; Einnahmeerwartungen ohne gesicherte Genehmigung sind riskant.

Rechtsgrundlage
Modificación puntual del Plan General Municipal (PGM) de Logroño; Art. 87.4 Ley 5/2006 de Ordenación del Territorio y Urbanismo de La Rioja; Reglamento de Turismo de La Rioja

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Quellen

Zusammenfassung der genannten Quellen, vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. SpanienZuhause ist Immobilienportal und Koordinator, kein Makler.

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