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Immobilien- & BaurechtRegionMietenKanaren / San Bartolomé de Tirajana (Gran Canaria)29. Oktober 2026

Gran Canaria: San Bartolomé de Tirajana berät über Wohnen in Touristenzonen – bisher nur ein Vorschlag

Von Redaktion SpanienZuhauseVeröffentlicht am 29. Oktober 2026
Symbolbild: Bungalows und Ferienapartments in Playa del Inglés mit den Dünen von Maspalomas im Hintergrund
Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Plenum von San Bartolomé de Tirajana soll am 29. Oktober 2026 über eine Verordnung zum Wohnen in touristischen Zonen beraten.
  • Der Entwurf unterscheidet die Rechtslage bestehender Wohnnutzung unter anderem nach Planungsrecht, Genehmigungen und Zeitpunkt.
  • Vorgesehen sind kommunale Zertifikate, mit denen Eigentümer den Status ihrer Wohnnutzung bescheinigen lassen können.
  • Zum jetzigen Stand ist das ein Vorschlag zur Beratung – weder beschlossen noch in Kraft.
  • Betroffen wären insbesondere Eigentümer und Bewohner in Playa del Inglés, Meloneras, San Agustín und weiteren touristischen Gebieten.

Das Stadtplenum von San Bartolomé de Tirajana soll am 29. Oktober 2026 über eine kommunale Verordnung zum Wohnen in touristischen Zonen beraten. Der Entwurf soll die Rechtslage bestehender Wohnnutzung in Apartments, Bungalows und Ferienwohnungen ordnen und kommunale Zertifikate ermöglichen. Beschlossen oder in Kraft ist noch nichts.

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Die Stadt San Bartolomé de Tirajana im Süden Gran Canarias soll am 29. Oktober 2026 im Plenum über eine kommunale Verordnung zum Wohnen in touristischen Zonen beraten. Das geht aus Mitteilungen der Stadtverwaltung und Berichten von Canarias Ahora (elDiario.es) hervor. Wichtig vorab: Zum Morgenstand des 29. Oktober handelt es sich um einen Vorschlag zur Beratung. Die Verordnung ist weder beschlossen noch in Kraft.

Worum es in dem Entwurf geht

Nach den veröffentlichten Informationen soll die Ordnung die Rechtslage der bestehenden Wohnnutzung in Apartments und Bungalows in touristischen Gebieten klären. Dabei soll unter anderem unterschieden werden nach Planungsrecht, vorhandenen Genehmigungen und dem Zeitpunkt der Nutzung. Außerdem soll die Verordnung Eigentümern ermöglichen, kommunale Zertifikate zu erhalten, die den Status ihrer Wohnnutzung bescheinigen.

Die Stadtverwaltung bezeichnet das Vorhaben als Antwort auf eine langjährige Forderung von Eigentümern, die ihre Wohnungen in Touristenzonen dauerhaft bewohnen. Betroffen wären insbesondere Eigentümer und Bewohner in Playa del Inglés, Meloneras, San Agustín und weiteren touristischen Gebieten der Gemeinde.

Verfahrensstand: Beratung, kein Beschluss

Selbst wenn das Plenum dem Entwurf zustimmt, muss die Verordnung anschließend den weiteren rechtlichen Verfahrensweg durchlaufen und amtlich veröffentlicht werden, bevor sie Wirkung entfaltet. Aussagen, wonach in San Bartolomé de Tirajana bereits neue Regeln für das Wohnen in Touristenzonen „gelten", sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht zutreffend.

Warum das für Eigentümer und Käufer wichtig ist

In den Touristenzonen von Gran Canarias Süden ist die Frage, ob und unter welchen Bedingungen dauerhaftes Wohnen in als touristisch gewidmeten Anlagen zulässig ist, seit Jahren umstritten. Eine kommunale Bescheinigung des Wohnstatus könnte Eigentümern Rechtssicherheit verschaffen – etwa gegenüber Behörden, Versicherungen oder bei Verkäufen. Ob und in welcher Form das kommt, hängt vom Beschluss und vom weiteren Verfahren ab.

Kaufinteressenten, die eine Immobilie in Playa del Inglés, Meloneras oder San Agustín erwägen, sollten die Widmung und Genehmigungslage der konkreten Anlage prüfen und die weitere Entwicklung der Verordnung verfolgen.

Quellen

  • Ayuntamiento de San Bartolomé de Tirajana (28.10.2026): Mitteilung zur Plenumsberatung über die Verordnung zur Wohnnutzung in touristischen Zonen – https://www.maspalomas.com/mnunoturbanismo/3066-2026-ur-urbanismo-pleno-om-historica-reivindicacion-propietarios-viviendas-zonas-turistica
  • Canarias Ahora / elDiario.es (27.10.2026): San Bartolomé de Tirajana lleva al pleno la ordenanza de uso residencial en zona turística – https://www.eldiario.es/canariasahora/politica/san-bartolome-tirajana-pleno-ordenanza-uso-residencial-zona-turistica_1_13619728.html

Hinweis: SpanienZuhause ist Immobilienportal und Koordinator, keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Verfahrensstand entspricht dem Morgen des 29. Oktober 2026.

Was bedeutet das für Käufer und Mieter?

Eigentümer und Kaufinteressenten in Playa del Inglés, Meloneras oder San Agustín sollten den Verfahrensstand verfolgen: Die geplante Verordnung könnte klären, unter welchen Bedingungen Wohnen in touristischen Zonen bescheinigt wird – gilt aber erst nach Beschluss und amtlicher Veröffentlichung.

Rechtsgrundlage
Kommunale Verordnung (Ordenanza) San Bartolomé de Tirajana – Entwurf in Plenumsberatung, noch nicht beschlossen oder veröffentlicht.

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Quellen

Zusammenfassung der genannten Quellen, vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. SpanienZuhause ist Immobilienportal und Koordinator, kein Makler.

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