Zurück zur Übersicht
Steuern & AbgabenKaufenImmobilien- & BaurechtIlles Balears21. Oktober 2026

Balearen: Prohens kündigt Wegfall von ITP und AJD beim Erstwohnungskauf für unter 36-Jährige an

Von Redaktion SpanienZuhauseVeröffentlicht am 21. Oktober 2026Aktualisiert am 21. Oktober 2026
Junges Paar unterschreibt Kaufunterlagen an einem Notartisch mit Blick auf Palma
Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt; keine Aufnahme des konkreten Ereignisses.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ankündigung vom 20.10.2026 in der Generaldebatte des Balearen-Parlaments, noch kein beschlossener Rechtstext.
  • Unter 36 und Menschen mit Behinderung: kein ITP und keine AJD beim Kauf der Erstwohnung geplant.
  • 36- bis 40-Jährige sollen die Hälfte beider Steuern zahlen.
  • 50 % AJD-Ermäßigung auf Hypotheken für unter 36-Jährige und Menschen mit Behinderung angekündigt.
  • Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen Sätze; Detailvoraussetzungen sind noch nicht bekannt.

Balearen-Präsidentin Marga Prohens hat am 20.10.2026 angekündigt, dass unter 36-Jährige und Menschen mit Behinderung beim Kauf der Erstwohnung keine regionalen Kaufsteuern mehr zahlen sollen; 36- bis 40-Jährige die Hälfte. Beschlossen ist das noch nicht.

Artikel teilen:WhatsAppFacebookE-Mail

Aktualisiert am 21. Oktober 2026.

Die Regierung der Balearen will den Kauf der ersten Wohnung für jüngere Käufer steuerlich deutlich entlasten. Präsidentin Marga Prohens kündigte das am 20. Oktober 2026 in ihrer Rede zur Eröffnung der Generaldebatte im Regionalparlament an. Es handelt sich um eine Ankündigung: Ein beschlossener Gesetzes- oder Verordnungstext lag zum Zeitpunkt der Rede nicht vor. Wer heute kauft, kann sich deshalb noch nicht auf die neuen Sätze berufen.

Was angekündigt wurde

Laut der Nachrichtenagentur EFE und weiteren Berichten über die Rede umfasst das Paket:

  • Unter 36 Jahren und Menschen mit Behinderung: Wegfall der regionalen Grunderwerbsteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales, ITP) und der Stempelsteuer (Actos Jurídicos Documentados, AJD) beim Kauf der ersten Wohnung.
  • 36 bis 40 Jahre: Diese Käufer sollen die Hälfte beider Steuern zahlen.
  • Hypotheken: 50 Prozent Ermäßigung der AJD auf Hypothekendarlehen für Menschen mit Behinderung und unter 36-Jährige – laut Ankündigung unter der Bedingung, dass die Steuerersparnis sich in einer günstigeren Hypothek niederschlägt.
  • Einkommensteuer: ein neuer regionaler IRPF-Abzug für Bausparkonten junger Menschen („cuentas de ahorro joven“) für den Erstwohnungskauf.

Konkrete Voraussetzungen wie Kaufpreisgrenzen, Einkommensgrenzen, Mindestnutzungsdauer oder Stichtage wurden in den vorliegenden Berichten nicht genannt. Sie sind erst mit dem Rechtstext belegbar.

Was heute schon gilt

Nach Angaben der Zeitung ABC können derzeit Käufer unter 30 Jahren bereits einen ITP-Satz von 0 Prozent nutzen; für bestimmte Käufer unter 36 Jahren gilt ein ermäßigter Satz von 2 Prozent. Die Ankündigung würde die vollständige Befreiung auf die gesamte Gruppe unter 36 ausdehnen. Welche Bedingungen der geltenden Ermäßigungen fortbestehen, ist offen.

Weitere Wohnungsankündigungen in der Rede

Prohens bezifferte das Wohnungsdefizit auf rund 17.000 Wohnungen: Die Bevölkerung der Inseln sei in 25 Jahren um 47 Prozent gewachsen, der Wohnungsbestand um 31 Prozent. Angekündigt wurden außerdem ein neuer Fünfjahresplan für Wohnen, 80 Wohnungen für Gesundheitspersonal am Krankenhaus Can Misses auf Ibiza und 40 Wohnungen für Lehrkräfte auf Formentera. Medien berichten zudem über eine geplante Gesetzesänderung, um Mittel der Touristensteuer (ITS) für Wohnungspolitik einzusetzen.

Was das für Käufer bedeutet

Für junge Käufer auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera kann die Steuer beim Kauf einen erheblichen Teil der Nebenkosten ausmachen. Bis ein Text veröffentlicht und in Kraft ist, sollten Käufer mit den derzeit geltenden Sätzen rechnen. Wer einen Kauf plant, sollte den Termin der notariellen Beurkundung nicht allein auf eine angekündigte Entlastung stützen und das Inkrafttreten im Amtsblatt der Balearen (BOIB) prüfen lassen.

Was bedeutet das für Käufer und Mieter?

Hilft jungen Käufern, angekündigte und geltende Steuersätze bei der Kaufplanung auseinanderzuhalten.

Rechtsgrundlage
Ankündigung, kein Rechtstext; Inkrafttreten erst nach Veröffentlichung im BOIB

Das könnte Sie auch interessieren

Quellen

Zusammenfassung der genannten Quellen, vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. SpanienZuhause ist Immobilienportal und Koordinator, kein Makler.

Interessieren Sie sich selbst für eine Immobilie auf den Balearen?

Mit Ihrem Suchprofil sehen Sie passende Angebote, können Besichtigungen anfragen und erhalten Orientierung zum Kaufprozess – unverbindlich.

SpanienZuhause ist Portal und Koordinator, kein Makler. Ob passende Angebote verfügbar sind, zeigt die Suche.