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Immobilien- & BaurechtKaufenRegionCanarias21. Oktober 2026

Kanaren: Streit um Bußgelder für Eigentümer in Touristenzonen – Opposition fordert Rücktritt der Tourismusministerin

Von Redaktion SpanienZuhauseVeröffentlicht am 21. Oktober 2026Aktualisiert am 21. Oktober 2026
Apartmentanlage mit Pool und Palmen im Süden der Kanaren
Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt; keine Aufnahme des konkreten Ereignisses.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rund 70.000 Betroffene: Eigentümer in später als touristisch eingestuften Anlagen dürfen dort nicht wohnen.
  • elDiario.es berichtet von weiter verschickten Bußgeldern über 2.000 Euro.
  • PSOE fordert Rücktritt der Tourismusministerin; Forderung, kein Beschluss.
  • Regierung kündigt Regelung für konsolidierte Wohnnutzung an; Entwurf nicht veröffentlicht und nicht in Kraft.
  • Käufer sollten Touristenzone und Betriebseinheit vor dem Kauf prüfen lassen.

Eigentümer, die in Ferienanlagen auf den Kanaren selbst wohnen, erhalten weiter Bußgelder. Am 20.10.2026 forderte die PSOE den Rücktritt von Ministerin Jéssica de León; die Regierung verspricht eine Gesetzesänderung, beschlossen ist nichts.

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Aktualisiert am 21. Oktober 2026.

Auf den Kanaren eskaliert der Streit um Wohnungen in ausgewiesenen Touristenzonen. In einer Parlamentsdebatte am 20. Oktober 2026 forderte die PSOE den Rücktritt von Tourismusministerin Jéssica de León. NC und Vox verlangten, die Gesetzesänderung der nächsten Legislatur zu überlassen. Die Ministerin bot „Dialog und Konsens“ an. Eine neue Regelung ist nicht beschlossen.

Worum es geht

Betroffen sind nach Angaben von elDiario.es rund 70.000 Menschen: Eigentümer von Apartments in Anlagen, die nach dem Kauf als touristisch eingestuft wurden. Nach geltendem kanarischem Tourismusrecht gilt dort die Pflicht zur touristischen Nutzung und zur Betriebseinheit (unidad de explotación): Die Wohnungen sollen über einen Betreiber touristisch vermarktet werden. Wer selbst darin wohnt, verstößt dagegen. Grundlage sind das Tourismusgesetz von 1995 und das Modernisierungsgesetz 2/2013; das Decreto-ley 2/2025 hat Regelungen zur Pflicht der touristischen Nutzung zuletzt geändert.

elDiario.es berichtet von Bußgeldern von mehr als 2.000 Euro, die trotz einer Zusage der Regierung, sie auszusetzen, weiter verschickt würden. Die genaue Sanktionshöhe im Einzelfall hängt vom jeweiligen Verfahren ab.

Was die Regierung sagt

Laut amtlicher Mitteilung der Regierung soll eine neue Regelung Eigentümern, die die Wohnnutzung konsolidiert haben, ermöglichen, aus der touristischen Bewirtschaftung herauszufallen. Auch Ferienwohnungen auf touristischem Boden sollen geregelt werden. Die Anerkennung der Wohnnutzung setze aber Prüfungen durch die Gemeinden und die Vereinbarkeit mit dem Bebauungsplan voraus. De León verwies auf ein Urteil vom 5. Oktober 2026 zur Rolle der Gemeinden und sagte: „Uns gefällt das Gesetz nicht, ändern wir es.“

Canarias7 berichtete im August über einen Entwurf für ein Decreto-ley, nach dem Bewohner mit Nachweis des Wohnens vor dem 1. Januar 2017 eine Bescheinigung erhalten könnten. Dieser Entwurf ist nicht veröffentlicht und nicht in Kraft.

Was die Opposition kritisiert

  • PSOE (Gustavo Santana): Der Entwurf sei an Hotelverbände gegangen, das Parlament kenne ihn nicht. Der Hotelverband Ashotel habe ein reguläres Gesetzgebungsverfahren statt eines Eildekrets verlangt.
  • NC (Esther González): Die Regierung habe Zusagen an Betroffene gebrochen.
  • Vox (Paula Jover): kritisierte ein „Decretazo“ und die Vertreibung von Bewohnern aus Bungalows und Apartments.

Mitte Oktober hatten CC und PP abgelehnt, einen PSOE-Gesetzentwurf zur Lösung des Problems zu behandeln – darüber hat SpanienZuhause berichtet.

Was das für Käufer bedeutet

Wer ein Apartment in einer Ferienanlage auf den Kanaren kaufen will, um dort zu wohnen, sollte vor dem Kauf prüfen lassen, ob die Anlage in einer Touristenzone liegt und einer Betriebseinheit unterliegt. Eine angekündigte Reform ist keine Rechtsgrundlage. Bis eine Regelung im Amtsblatt (BOC) veröffentlicht ist, gilt die bisherige Rechtslage.

Was bedeutet das für Käufer und Mieter?

Zeigt, welche Regeln heute gelten und warum angekündigte Reformen kein Kaufargument sind.

Rechtsgrundlage
Ley 7/1995, Ley 2/2013, Decreto-ley 2/2025; Reformentwurf nicht in Kraft

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Quellen

Zusammenfassung der genannten Quellen, vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. SpanienZuhause ist Immobilienportal und Koordinator, kein Makler.

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