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Immobilien- & BaurechtNeubauRegionAndalucía / Marbella21. Oktober 2026

Marbella: Stadt bringt Änderung von 15 Bauvorschriften auf den Weg – mehr Geschosse für Häuser in Altstädten geplant

Von Redaktion SpanienZuhauseVeröffentlicht am 21. Oktober 2026Aktualisiert am 21. Oktober 2026
Bauplan und Maßband auf einem Cafétisch in einer weißen andalusischen Altstadtgasse
Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt; keine Aufnahme des konkreten Ereignisses.

Das Wichtigste in Kürze

  • Junta de Gobierno Local hat am 20.10.2026 die Änderung von 15 Bauvorschriften gebilligt.
  • Altstadt San Pedro (C2) und Teile Marbellas (C1): je ein zusätzliches Geschoss geplant, geschützte Bereiche ausgenommen.
  • Logistikhallen bis 14 statt 10 Meter, Hotels bis zu 10 % mehr Baumasse unter Bedingungen.
  • Tiefgaragen künftig auch unter privaten Grünflächen vorgesehen.
  • Umweltprüfung und öffentliche Auslegung folgen; Inkrafttreten frühestens 2027, keine Baufreigabe.

Marbella hat am 20.10.2026 die Änderung von 15 Bauvorschriften gebilligt: ein Geschoss mehr für Wohnhäuser in Teilen der Altstädte, mehr Nutzungen in Gewerbegebieten, Hotelzuschläge. Es ist der Start des Verfahrens, keine Baufreigabe.

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Aktualisiert am 21. Oktober 2026.

Die Stadt Marbella will 15 städtebauliche Vorschriften ändern. Die Junta de Gobierno Local hat das Paket am 20. Oktober 2026 gebilligt, wie die Stadt in einer eigenen Mitteilung und Diario Sur berichten. Ziel sei, Regeln zu modernisieren, die in vielen Punkten noch auf dem Planungsrecht von 1986 beruhen. Die Stadt peilt ein Inkrafttreten im Jahr 2027 an.

Wichtig für Eigentümer: Die Billigung ist der Beginn des Verfahrens. Bis die Änderungen gelten, stehen Umweltprüfung, Fachgutachten, öffentliche Auslegung und weitere Beschlüsse aus. Eine Baugenehmigung für ein einzelnes Gebäude ergibt sich daraus nicht.

Altstädte von Marbella und San Pedro Alcántara

  • San Pedro Alcántara, Bereich C2: künftig Erdgeschoss plus zwei Obergeschosse, zusätzlich ein Dachgeschoss (ático) im Rahmen der Regeln – laut Stadt ein Geschoss mehr als bisher.
  • Marbella, Bereich C1: in bestimmten Zonen ebenfalls ein zusätzliches Geschoss. Straßen und Plätze, die wegen Breite, Struktur oder Denkmalwert besonders geschützt werden müssen, bleiben ausgenommen.

Die Stadt begründet das mit der schwierigen Sanierung älterer Gebäude unter den heutigen Beschränkungen.

Gewerbe, Industrie und Hotels

  • Gewerbegebiete: mehr zulässige Nutzungen, Zwischengeschosse sowie Nutzung bestimmter Keller- und Dachflächen, nach Stadtangaben nicht zwingend mit mehr Gesamtbaumasse. Für bestimmte Logistikhallen soll die Höhe von 10 auf 14 Meter steigen; touristische Nutzungen sollen in vorgesehenen Fällen möglich werden.
  • Einzelhandel: Keller sollen als Verkaufsflächen nutzbar werden.
  • Hotels: bis zu 10 Prozent mehr Baumasse bei bestimmten Vorhaben, unter Voraussetzungen ein zusätzliches Geschoss und mehr Nutzung von Dach und Keller.

Grünflächen und Parkplätze

Für ergänzende Nutzungen in öffentlichen Grünflächen soll die zulässige Baumasse von 20 auf 30 Prozent steigen. Unter privaten Grünflächen sollen Tiefgaragen möglich werden – bisher war das nur unter öffentlichen Grünflächen vorgesehen.

Wie es weitergeht

Nach Angaben der Stadt wird das Dokument veröffentlicht und an die Umweltbehörde zur Prüfung übergeben. Danach folgen weitere Genehmigungsschritte, Fachberichte – bei Bedarf auch zum Denkmalschutz – sowie Auslegungsfristen, in denen Einwendungen möglich sind. Das Verfahren soll 2027 abgeschlossen werden.

Was das für Eigentümer und Käufer bedeutet

Wer in den Altstädten ein Haus besitzt oder kaufen möchte, sollte ein zusätzliches Geschoss nicht als gesichert einpreisen. Ob eine konkrete Parzelle betroffen ist, ergibt sich erst aus dem endgültigen Text und den Plänen. Während der öffentlichen Auslegung können Eigentümer die Unterlagen einsehen und Stellung nehmen. Die genauen Normtexte lagen zum Redaktionsschluss nicht öffentlich vor.

Was bedeutet das für Käufer und Mieter?

Zeigt Käufern und Eigentümern, was geplant ist und warum zusätzliche Geschosse noch nicht eingepreist werden sollten.

Rechtsgrundlage
Beschluss Junta de Gobierno Local 20.10.2026 (Verfahrensbeginn); Umweltprüfung und Auslegung ausstehend

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Quellen

Zusammenfassung der genannten Quellen, vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. SpanienZuhause ist Immobilienportal und Koordinator, kein Makler.

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