Barcelona darf Saison- und Zimmervermietung künftig einschränken – noch kein Verbot

Das Wichtigste in Kürze
- Endgültige Billigung am 3. November 2026 durch die Städtebau-Unterkommission von Generalitat und Stadt
- Geändert werden die Artikel 276 und 302A des Flächennutzungsplans PGM
- Die Stadt kann Saison- und Zimmermieten künftig in Bezirken, Vierteln oder Gebäuden begrenzen oder untersagen
- Befristete Nutzung nur mit Nachweis wie Arbeit, Studium oder medizinischer Grund
- Konkrete Einschränkungen erfordern noch eigene Satzungen oder Pläne
- Anteil der Hauptwohnsitze in Barcelona: 86,1 % (1991) gegenüber 83 % (2021)
Die Städtebaukommission für Barcelona hat am 3. November 2026 eine Änderung des Flächennutzungsplans PGM endgültig gebilligt. Sie erlaubt der Stadt, befristete Vermietung und Zimmervermietung in bestimmten Gebieten zu begrenzen oder zu untersagen. Konkrete Regeln müssen erst in eigenen Satzungen oder Plänen festgelegt werden.
Aktualisiert am 4. November 2026.
Barcelona hat eine wichtige Vorstufe zur Regulierung von Saisonmieten und Zimmervermietung erreicht. Laut einem Bericht von Metrópoli Abierta vom 3. November 2026 hat die Städtebau-Unterkommission für Barcelona endgültig eine Änderung des regionalen Flächennutzungsplans Pla General Metropolità (PGM) gebilligt. In der Kommission sitzen Vertreter der katalanischen Regierung (Generalitat) und der Stadt.
Was geändert wird
Geändert werden die Artikel 276 und 302A des PGM. Die Planung unterscheidet künftig ausdrücklich zwischen dauerhaftem Hauptwohnsitz und anderen Nutzungen wie Zweitwohnsitz oder befristeter Vermietung. Auf dieser Grundlage kann die Stadt befristete Vermietung (alquiler de temporada) und Zimmervermietung in bestimmten Bezirken, Vierteln oder Gebäuden verbieten, begrenzen oder an Bedingungen knüpfen.
Eine befristete Nutzung soll nur noch aus beruflichen, medizinischen, Studien- oder vergleichbaren Gründen gerechtfertigt sein, die nachgewiesen werden müssen. Bei dauerhafter Zimmervermietung muss die Wohnung allen Bewohnern Zugang zu den gemeinsamen Räumen und Einrichtungen bieten.
Kein sofortiges Verbot
Die Änderung ist selbst noch kein Verbot. Laut Bericht ist sie die Voraussetzung dafür, dass die Stadt später eigene Satzungen und Bebauungspläne erarbeitet. Erst diese werden festlegen, wo welche Einschränkungen gelten. Ein vom Rathaus beauftragtes Rechtsgutachten des Verwaltungsrechtlers Domènec Sibina von der Universität Barcelona betont, dass die Änderung selbst keine Nutzung untersagt. Spätere Beschränkungen müssten im öffentlichen Interesse begründet und verhältnismäßig sein.
Wann die Stadt die ersten Satzungen vorlegt und ab wann sie gelten, ist nicht bekannt. Ob die Änderung bereits im Amtsblatt der Generalitat (DOGC) veröffentlicht wurde, konnten wir bis zur Veröffentlichung nicht prüfen.
Hintergrund
Laut der katalanischen Regionalregierung ist der Anteil der Hauptwohnsitze am Barceloner Wohnungsbestand von 86,1 % im Jahr 1991 auf 83 % im Jahr 2021 gesunken, obwohl der Bestand in 30 Jahren um mehr als 20,8 % gewachsen ist. In Gràcia betrug der Rückgang bis zu 8 %, in Les Corts, Eixample und Sarrià-Sant Gervasi mehr als 5 %.
Einordnung
Mieter und Zuziehende: Befristete Mietverträge bleiben vorerst möglich. Künftig können sie in bestimmten Vierteln nur noch mit nachgewiesenem Grund oder gar nicht zulässig sein.
Eigentümer und Kaufinteressenten: Wer eine Wohnung in Barcelona für Saison- oder Zimmervermietung kaufen möchte, sollte damit rechnen, dass diese Nutzung später je nach Lage eingeschränkt wird. Maßgeblich sind die künftigen örtlichen Satzungen.
Stand: 4. November 2026.
Quelle: Metrópoli Abierta (3. November 2026), mit Angaben der Conselleria de Territori der Generalitat.
Was bedeutet das für Käufer und Mieter?
Eigentümer und Kaufinteressenten in Barcelona erfahren, dass befristete Vermietung künftig örtlich begrenzt werden kann. Sofort gilt noch kein Verbot.
- Rechtsgrundlage
- Änderung des Pla General Metropolità (PGM), Artikel 276 und 302A
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Quellen
Metrópoli Abierta · 3. November 2026
https://metropoliabierta.elespanol.com/economia/20261103/barcelona-obtiene-aval-definitivo-regular-alquiler-temporada-habitaciones/1003742808594_0.html
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