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Steuern & AbgabenImmobilien- & BaurechtRegionAndalucía / Marbella4. November 2026

Marbella plant Steuerrabatte für Mietwohnungen mit begrenzten Mieten

Von Redaktion SpanienZuhauseVeröffentlicht am 4. November 2026Aktualisiert am 4. November 2026
Weiße Wohnhäuser und Apartmentanlagen in Marbella vor dem Berg La Concha
Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt

Das Wichtigste in Kürze

  • IBI- und ICIO-Änderungen am 3. November 2026 als vorläufige Genehmigung (aprobación provisional) veröffentlicht
  • Bausteuer ICIO: 75–95 % Ermäßigung für bestimmte Mietwohnungsprojekte mit begrenzter Miete, nur mit Gemeindebeschluss
  • ICIO beträgt 4 % der reinen Baukosten, nicht des Kaufpreises
  • Grundsteuer IBI: 50 % Ermäßigung für Wohnungen mit begrenzter Miete, ohne Fünfjahresgrenze
  • Allgemeiner IBI-Satz bleibt bei 0,65 %
  • Gastronomie-/Freizeitimmobilien mit höchstem Katasterwert: Sondersatz von 1 % auf 0,82 %

Marbella hat Änderungen bei IBI und ICIO vorläufig beschlossen: bis zu 95 % Rabatt auf die Bausteuer und 50 % auf die Grundsteuer für Mietwohnungen mit begrenzter Miete. Der allgemeine IBI-Satz bleibt bei 0,65 %. Die neuen Rabatte sind noch nicht endgültig in Kraft.

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Aktualisiert am 4. November 2026.

Die Stadt Marbella will den Bau und die Vermietung von Wohnungen mit begrenzter Miete steuerlich fördern. Finanzstadtrat und Regierungssprecher Félix Romero stellte die Änderungen am Dienstag, 3. November 2026, nach der Sitzung der Junta de Gobierno Local vor. Beschlossen hat der Gemeinderat sie in seiner jüngsten Plenarsitzung – allerdings nur vorläufig.

Stand des Verfahrens

Auf dem Transparenzportal der Stadt sind die Änderungen der Satzungen zur Grundsteuer (IBI) und zur Bau- und Werkesteuer (ICIO) seit dem 3. November 2026 als „aprobación provisional“ veröffentlicht, also als vorläufige Genehmigung, samt Plenarbeschluss und Bekanntmachung im Provinzamtsblatt BOPMA. Nach Artikel 17 des spanischen Gesetzes über die Gemeindefinanzen folgt grundsätzlich eine öffentliche Auslegung, in der Einwände möglich sind. Danach wird über diese entschieden; ohne Einwände kann der vorläufige Beschluss automatisch endgültig werden. Die endgültige Fassung muss im Provinzamtsblatt veröffentlicht werden. Vor dieser Veröffentlichung können die Änderungen nicht in Kraft treten; die Satzung kann auch einen späteren Anwendungsbeginn festlegen. Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten der Rabatte nennt die Stadt nicht. Der 1. Januar 2027 ist das Ziel für den städtischen Haushalt, den Marbella noch im November vorläufig beschließen will – nicht automatisch der Starttermin aller Steuerrabatte.

Bausteuer: 75 bis 95 Prozent Rabatt

Für bestimmte Bauprojekte, die zur Vermietung mit begrenzter Miete bestimmt sind, sieht die geänderte ICIO-Satzung Ermäßigungen zwischen 75 und 95 Prozent vor. Voraussetzung ist laut Stadt, dass die Bedingungen der Satzung erfüllt sind und ein eigener Gemeindebeschluss für das Projekt vorliegt. Die ICIO beträgt in Marbella 4 Prozent des „presupuesto de ejecución material“, also der reinen Baukosten – nicht des Kaufpreises einer Wohnung. Welche Mietobergrenzen und Mindestfristen genau gelten, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

Grundsteuer: 50 Prozent für Mietwohnungen mit begrenzter Miete

Bei der IBI sollen Wohnungen, die mit begrenzter Miete vermietet werden, 50 Prozent Ermäßigung erhalten. Anders als bei geförderten Wohnungen (VPO) soll dieser Rabatt laut Stadt nicht auf fünf Jahre beschränkt sein.

Allgemeiner Satz bleibt, Gastronomie zahlt weniger

Für gewöhnliche Wohnungen ändert sich am IBI-Satz nichts: Er bleibt bei 0,65 Prozent des Katasterwerts. Gesenkt wird der erhöhte Sondersatz für Freizeit- und Gastronomieimmobilien mit den höchsten Katasterwerten, von 1 auf 0,82 Prozent. Laut Romero bleiben dadurch rund 1,1 Millionen Euro bei den betroffenen Steuerzahlern.

Als bereits bestehende Vergünstigungen nannte die Stadt unter anderem Ermäßigungen für kinderreiche Familien sowie Abschläge von 95, 50 oder 20 Prozent auf die kommunale Plusvalía bei Erbschaften, abhängig von den Umständen und dem Katasterwert. Diese sind nicht Teil der neuen Änderung.

Was das für Eigentümer bedeutet

Wer in Marbella eine Wohnung besitzt oder kauft, zahlt nach den bisherigen Angaben weiterhin den gleichen IBI-Satz. Der neue IBI-Rabatt ist an eine Vermietung mit begrenzter Miete geknüpft; nicht jeder Vermieter profitiert. Wie eine Wohnung in dieses Regime kommt und welche Nachweise nötig sind, regelt erst der endgültige Satzungstext. Den größten Hebel hat die Bausteuer-Ermäßigung für Bauträger und Investoren, die gezielt Mietwohnungen errichten. Für die eigene Kalkulation lohnt es sich, die endgültige Fassung abzuwarten. Einen Überblick über die laufenden Abgaben gibt unser Ratgeber zu Steuern für Eigentümer in Spanien; mehr zur Region auf unserer Seite zur Costa del Sol.

Was bedeutet das für Käufer und Mieter?

Klärt, dass der allgemeine IBI-Satz gleich bleibt und Rabatte nur für Mietwohnungen mit begrenzter Miete und erst nach endgültiger Genehmigung gelten.

Rechtsgrundlage
Ordenanzas fiscales IBI und ICIO Marbella, aprobación provisional (Pleno, veröffentlicht 03.11.2026)

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Quellen

Zusammenfassung der genannten Quellen, vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. SpanienZuhause ist Immobilienportal und Koordinator, kein Makler.

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