Galicien plant 2027 niedrigere AJD beim ersten Wohnungskauf

Das Wichtigste in Kürze
- Die Ankündigung stammt vom 16. Oktober 2026 und gehört zu den Haushalts- und Steuerplänen für 2027.
- Die Xunta nennt eine AJD-Senkung von 1,5 auf 1,2 Prozent für die erste Wohnung.
- Für geschützte Wohnungen ist eine vollständige AJD-Ermäßigung angekündigt, nicht die Streichung aller Kaufkosten.
- ATRIGA weist in der geprüften aktuellen Information weiterhin 1,5 Prozent als allgemeinen AJD-Satz aus.
- Die genaue Reichweite und der Beginn der Wohnungsvergünstigungen müssen durch die endgültige gesetzliche Regelung geklärt werden.
Die Xunta kündigt eine Senkung der Urkundensteuer von 1,5 auf 1,2 Prozent und eine vollständige AJD-Ermäßigung für geschützte Wohnungen an. Die Änderungen sind Teil der Pläne für 2027 – noch kein geltendes Recht.
Die galicische Regierung hat am 16. Oktober 2026 mit ihren Haushaltsplänen für 2027 neue Steuerentlastungen angekündigt. Für Immobilienkäufer ist vor allem die geplante Änderung der Steuer auf beurkundete Rechtsakte, Actos Jurídicos Documentados (AJD), relevant. Nach der amtlichen Mitteilung soll der Satz für die erste Wohnung von 1,5 auf 1,2 Prozent sinken. Für geschützte Wohnungen ist eine vollständige AJD-Ermäßigung vorgesehen.
Die Ankündigung ist noch keine bereits anwendbare Steuervergünstigung. Der Consello der Xunta hat Entwürfen zugestimmt; das parlamentarische Verfahren steht nach den am 16. Oktober veröffentlichten Quellen noch bevor. Dieser Artikel wurde am 18. Oktober 2026 vorbereitet und datiert die Ankündigung nicht auf diesen Tag um.
Was beim Wohnungskauf geplant ist
Die Xunta nennt für notarielle Vorgänge bei der ersten Wohnung eine Senkung um 0,3 Prozentpunkte. Das ist eine Änderung des Steuersatzes, kein Nachlass von 0,3 Prozent auf sämtliche Kaufkosten. Daneben kündigt die Regierung eine Ermäßigung von 100 Prozent für formalisierte Vorgänge mit geschützten Wohnungen an.
Diese vollständige Ermäßigung bezieht sich auf die AJD. Daraus folgt weder, dass jede geschützte Wohnung ohne Steuern erworben werden kann, noch dass Notar-, Register- oder andere Kaufkosten entfallen. Die Voraussetzungen und der konkrete Anwendungsbeginn sind in den gelesenen Ankündigungen nicht abschließend geregelt.
Warum die Reichweite noch nicht abschließend feststeht
Der Originalbericht von elDiario.es beschreibt die Senkung des allgemeinen AJD-Satzes für alle von dieser Steuer erfassten Vorgänge. Die amtliche Xunta-Mitteilung formuliert dagegen ausdrücklich die Bedingung „sempre que se trate da primeira vivenda“, also sofern es sich um die erste Wohnung handelt.
Für die Kaufplanung ist deshalb die engere amtliche Aussage maßgeblich. Eine uneingeschränkte Senkung für alle Immobilienkäufe lässt sich daraus nicht belastbar ableiten. Ebenso bleibt offen, wie die erste Wohnung rechtlich definiert wird und welche Nachweise oder zusätzlichen Voraussetzungen verlangt werden. Diese Fragen muss der endgültige Gesetzestext beantworten.
Was die Steuerverwaltung derzeit ausweist
Die geprüfte Information der galicischen Steueragentur ATRIGA nennt weiterhin 1,5 Prozent als allgemeinen AJD-Satz und verweist für bereits bestehende ermäßigte Sätze auf ihren Steuerleitfaden. Die geplanten 1,2 Prozent dürfen daher nicht als schon geltender allgemeiner Satz verwendet werden.
Beim Neubaukauf kann die AJD für die notarielle Kaufurkunde relevant sein. Sie ist von der Besteuerung eines Gebrauchtwohnungskaufs und von anderen Kaufabgaben zu unterscheiden. Auch Kaufurkunde und Hypothekenurkunde sind nicht gleichzusetzen: ATRIGA erklärt, dass bei Urkunden über ein hypothekarisch gesichertes Darlehen der Darlehensgeber steuerpflichtig ist. Eine Aussage über die AJD des Käufers darf deshalb nicht pauschal auf die Hypothek übertragen werden.
Weitere angekündigte Entlastung: regionaler IRPF
Zum selben Paket gehört eine geplante Senkung der ersten vier regionalen Einkommensteuerstufen um jeweils 0,25 Prozentpunkte. Nach elDiario.es ist eine Rückwirkung ab 1. Januar 2026 vorgesehen; die Xunta bestätigt die beabsichtigte Rückwirkung auf 2026.
Das ist eine allgemeine Einkommensteuermaßnahme, keine spezielle Kaufvergünstigung. Ein konkreter persönlicher Vorteil lässt sich ohne Einkommen, weitere Steuerdaten und die endgültigen Regeln nicht bestimmen. Die ebenfalls angekündigte Ausweitung einer Vergünstigung bei Familienunternehmen ist keine allgemeine Steuerbefreiung für geerbte Wohnungen.
Was Käufer jetzt beachten sollten
Für einen anstehenden Kauf zählt die beim steuerpflichtigen Vorgang geltende Rechtslage. Eine geplante Entlastung sollte nicht wie eine gesicherte Ersparnis in die Finanzierung eingerechnet werden. Vor einer Beurkundung sind die dann gültigen Regeln, die Art des Erwerbs und mögliche bereits bestehende Vergünstigungen mit qualifizierter steuerlicher oder rechtlicher Beratung zu prüfen.
Weder die Pressemeldung noch der Zeitungsbericht begründen einen eigenen Anspruch auf den neuen Satz. Die Quellen belegen das Vorhaben, nicht seine endgültige Verabschiedung oder die vollständigen Anspruchsvoraussetzungen.
Was bedeutet das für Käufer und Mieter?
Käufer können geplante und derzeit geltende Urkundensteuer unterscheiden, offene Voraussetzungen erkennen und die AJD nicht mit Grunderwerbsteuer, Mehrwertsteuer oder Hypothekenkosten verwechseln.
- Preisbezug
- AJD allgemein derzeit laut ATRIGA 1,5%; angekündigt 1,2% für die erste Wohnung laut Xunta; geplante vollständige AJD-Ermäßigung für geschützte Wohnungen.
- Rechtsgrundlage
- Haushalts- und begleitende Steuerpläne 2027; Regierungsbeschluss über Entwürfe vom 16.10.2026, keine nachgewiesene endgültige Gesetzesverabschiedung.
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Quellen
elDiario.es Galicia · 16. Oktober 2026
https://www.eldiario.es/galicia/xunta-rebaja-tramos-irpf-frente-inflacion-impuesto-firma-compra-vivienda-nueva_1_13591031.html
Zusammenfassung der genannten Quellen, vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. SpanienZuhause ist Immobilienportal und Koordinator, kein Makler.
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