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KaufenImmobilien- & BaurechtMietenKatalonien (Catalunya)22. Oktober 2026

Katalonien: PSC will Kaufgrenzen durch Vorgaben zur dauerhaften Wohnnutzung ersetzen

Von Redaktion SpanienZuhauseVeröffentlicht am 22. Oktober 2026
KI-Symbolbild: Wohnstraße in Katalonien
Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt; keine dokumentarische Aufnahme des konkreten Ereignisses oder Bauprojekts.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verhandlungsvorschlag, kein geltendes Gesetz.
  • Nach Medienberichten keine Begrenzung der Zahl gekaufter Wohnungen im neuen Ansatz.
  • Dauerhafte Wohnnutzung soll in angespannten Gebieten im Mittelpunkt stehen.
  • Beratende verfassungsrechtliche Stellungnahme ist kein Gerichtsurteil.

Der neue Verhandlungsvorschlag soll die Zahl möglicher Wohnungskäufe nicht mehr begrenzen. Entscheidend wäre dauerhafte Wohnnutzung in angespannten Gebieten; beschlossen ist das nicht.

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Die katalanische Regierung und der PSC verhandeln über eine abgeschwächte Fassung der geplanten Regeln gegen spekulative Wohnungskäufe. elDiario.es und El País berichteten am 21. Oktober über den geänderten Ansatz. Die Verhandlungen mit den Comuns waren demnach nicht abgeschlossen.

Nutzung statt Obergrenze für Käufe

Nach den beiden Berichten soll die Unterscheidung zwischen kleinen und großen Eigentümern im neuen Text entfallen. Auch eine Obergrenze für die Anzahl erworbener Wohnungen wäre nicht mehr vorgesehen. Stattdessen rückt die Nutzung als dauerhafter Hauptwohnsitz in ausgewiesenen angespannten Gebieten in den Mittelpunkt.

Das würde einen Kauf zur langfristigen Wohnungsvermietung anders behandeln als eine Nutzung für Tourismus oder vorübergehende Aufenthalte. El País beschreibt den vorgeschlagenen Schwerpunkt als Ausschluss von Ferien-, Saison- und Touristenwohnungen. Daraus folgt aber noch kein unmittelbar geltendes Verbot: Es handelt sich um den Inhalt eines diskutierten Textes.

Ausnahmen und Mietbegrenzung sind noch Teil der Verhandlung

elDiario.es nennt als im Vorschlag diskutierte Ausnahmen Wohnungen in laufenden Räumungsverfahren und Wohnungen, die beim Kauf renoviert werden. Auch eine Preisbegrenzung in angespannten Gebieten erscheint laut Bericht nur mit dem Zusatz „falls erforderlich“. Ohne endgültigen amtlichen Normtext lassen sich Reichweite, Nachweise oder konkrete Sanktionen nicht sicher darstellen.

Für Käufer ist daher weder „Investitionen sind jetzt freigegeben“ noch „Ferienwohnungen sind nun allgemein verboten“ eine zulässige Zusammenfassung. Bestehende Regeln zur jeweiligen Nutzung sind gesondert zu prüfen.

Verfassungsrechtliche Kritik ist kein Gerichtsurteil

Der frühere Ansatz war vom Consell de Garanties Estatutàries kritisch beurteilt worden. Die Medien berichten unter anderem über Bedenken zum Eigentums- und Erbrecht. Dieses beratende Gremium ist nicht das Verfassungsgericht. Seine Stellungnahme darf nicht als Urteil des Tribunal Constitucional bezeichnet werden.

Nach El País soll die Überarbeitung das Risiko einer späteren verfassungsgerichtlichen Beanstandung verringern. Das ist die politische Zielsetzung, kein Nachweis, dass ein neuer Text bereits verfassungsrechtlich abschließend geprüft wurde.

Bedeutung für eine konkrete Kaufentscheidung

Bis zu einem nachgewiesenen Abschluss des Verfahrens sollte die Nachricht nicht als neue gültige Kaufvoraussetzung behandelt werden. Vor einer Unterschrift bleiben bestehende Nutzungsgenehmigungen, kommunale Einschränkungen und geltende Mietvorschriften maßgeblich. Bei Vermietungsplänen lohnt die Trennung zwischen Dauerwohnen, Saisonvermietung und touristischer Nutzung; diese Begriffe sind nicht austauschbar.

Quellen und Grenzen

Der endgültige amtliche Änderungstext und die vollständige Stellungnahme wurden nicht als Primärquelle verifiziert. Deshalb werden keine verbindlichen neuen Kaufgrenzen, Fristen oder Ausnahmen zugesagt.

Was bedeutet das für Käufer und Mieter?

Ankündigungen, politische Forderungen und tatsächlich verfügbare oder rechtlich gesicherte Wohnungen sind getrennt zu prüfen.

Rechtsgrundlage
Geplanter katalanischer Gesetzesvorschlag gegen spekulative Wohnungskäufe; endgültiger Normtext nicht verifiziert, kein geltendes neues Recht.

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Quellen

Zusammenfassung der genannten Quellen, vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. SpanienZuhause ist Immobilienportal und Koordinator, kein Makler.

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