Mietstudie: 7,1 Prozent Preisaufschlag bei Vermietern mit mindestens fünf Wohnungen

Das Wichtigste in Kürze
- 7,1 Prozent beziehen sich auf 2023 und private Haushalte mit mindestens fünf vermieteten Wohnungen.
- Alle Mehrfachvermieter zusammen: rund 3,5 Prozent bei vergleichbaren Wohnungen im selben Zensusgebiet.
- Studiendefinition ab zwei Mietwohnungen ist keine gesetzliche Großvermieterdefinition.
- Daten 2019–2023; Unternehmen, öffentliche Wohnungen, Baskenland und Navarra nicht enthalten.
- Die Untersuchung belegt keine Kausalität.
EsadeEcPol findet für 2023 höhere Mieten bei privaten Mehrfachvermietern. Die 7,1 Prozent gelten für mindestens fünf vermietete Wohnungen – nicht für alle Großvermieter.
Eine am 21. Oktober veröffentlichte Studie von Jorge Galindo bei EsadeEcPol untersucht den Zusammenhang zwischen der Anzahl vermieteter Wohnungen eines Haushalts und den verlangten Mieten. La Vanguardia griff die Ergebnisse am 22. Oktober auf. Der Blick in den vollständigen Bericht zeigt, warum die Schlagzeile „sieben Prozent mehr“ eine genaue Definition braucht.
Für wen die 7,1 Prozent gelten
Grafik 7 der Originalstudie weist für 2023 bei Haushalten mit fünf oder mehr vermieteten Wohnungen eine geschätzte Mietpreisprämie von 7,1 Prozent gegenüber vergleichbaren Ein-Wohnungs-Vermietern aus. Das ist nicht der Durchschnitt aller Mehrfachvermieter. Für zwei Wohnungen beträgt die Schätzung 2,1 Prozent, für drei 3,9 und für vier 3,6 Prozent.
Der Vergleich aller Mehrfachvermieter mit ähnlichen Wohnungen von Ein-Wohnungs-Vermietern innerhalb derselben Zensus-Sektion ergibt für 2023 dagegen rund 3,5 Prozent. Über den gesamten Zeitraum 2019–2023 liegt die Prämie der Gruppe mit mindestens fünf Wohnungen bei 4,5 Prozent. Die Werte betreffen also unterschiedliche Gruppen und Zeiträume und widersprechen sich nicht.
Mehrfachvermieter ist nicht gleich gesetzlicher Großvermieter
Die Untersuchung definiert „multiarrendadores“ als private Haushalte mit mindestens zwei vermieteten Wohnungen. Diese statistische Gruppierung ist nicht gleichbedeutend mit dem rechtlichen Begriff „gran tenedor“. Aus der Studie lässt sich deshalb nicht ableiten, dass bereits jede Person mit zwei Mietwohnungen unter sämtliche gesetzlichen Großvermieterpflichten fällt.
Grundlage ist das Panel de Hogares von IEF/AEAT: Der Bericht nennt 788.033 Beobachtungen von Katasterreferenzen pro Jahr zwischen 2019 und 2023. Erfasst werden erklärte Mieteinnahmen natürlicher Personen in den Gebieten des gemeinsamen Steuersystems. Baskenland und Navarra, Unternehmen und öffentlicher Wohnungsbestand fehlen. Das Ergebnis ist kein aktueller Angebotsmietindex für Oktober 2026.
Keine nachgewiesene Ursache für den gesamten Mietanstieg
Die Autoren kontrollieren unter anderem Wohnungsmerkmale und Lage. Auch wenn dieselbe Wohnung über die Zeit verfolgt wird, steigt der Preis bei Mehrfachvermietern stärker. Dennoch bezeichnet die Studie ihre Zerlegung ausdrücklich nicht als Messung kausaler Effekte. Es wäre falsch zu behaupten, mehr Eigentum verursache allein höhere Mieten.
Bei Vertragsverlängerungen nennt die Zusammenfassung durchschnittliche Anhebungen von 5,2 gegenüber 3,8 Prozent. Der Abstand ist dabei nur ab vier vermieteten Wohnungen statistisch signifikant. Das sind untersuchte Bestandsdaten, keine Erlaubnis für eine bestimmte künftige Mieterhöhung.
Was Mieter und Eigentümer daraus ableiten können
Die Befunde sind eine Orientierung für Marktanalysen, kein Preisaufschlag, den ein einzelner Vermieter verlangen darf. Vertragsbedingungen, Lage, Zustand und anwendbare Mietregeln bleiben im Einzelfall entscheidend. Die Studie beschreibt den allgemeinen Anstieg überwiegend als höhere Marktpreise für vergleichbare Eigenschaften, vereinbar mit knappem Angebot gegenüber der Nachfrage.
Quellen
- La Vanguardia, 22. Oktober 2026.
- EsadeEcPol: Zusammenfassung und Methodik, 21. Oktober 2026.
- Vollständige Originalstudie, insbesondere Grafik 7.
Die vollständige Studie wurde gelesen; die Sieben-Prozent-Angabe wurde auf ihre tatsächliche Vergleichsgruppe begrenzt.
Was bedeutet das für Käufer und Mieter?
Ankündigungen, politische Forderungen und tatsächlich verfügbare oder rechtlich gesicherte Wohnungen sind getrennt zu prüfen.
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Quellen
La Vanguardia / EsadeEcPol · 22. Oktober 2026
https://www.lavanguardia.com/economia/20261022/11664897/gran-propietario-pisos-cobra-7-mas-alquiler-pequeno.html
Zusammenfassung der genannten Quellen, vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. SpanienZuhause ist Immobilienportal und Koordinator, kein Makler.
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