Verfassungsgericht kippt Schutzkern des valencianischen Küstengesetzes – Folgen für die Strandhäuser von Babilonia

Das Wichtigste in Kürze
- Das Verfassungsgericht erklärt Artikel 17 und die Erste Schlussbestimmung des valencianischen Küstengesetzes (Ley 3/2025) für verfassungswidrig – nur soweit sie öffentliches Meeres- und Ufergut betreffen, und ohne Nichtigkeit.
- Die Vierte Zusatzbestimmung (Inventar degradierter Küstenflächen) ist verfassungswidrig und nichtig.
- Der Rest des Gesetzes vom 22. Mai 2025 bleibt in Kraft; die Region darf Küstenorte kulturell schützen, aber nicht in staatliche Befugnisse über das Ufergut eingreifen.
- Für die rund hundert Häuser der Kolonie Babilonia (Guardamar del Segura, erbaut 1934) sind die Abrissanordnungen der Küstenbehörde von 2018 seit Februar 2023 rechtskräftig.
- Das Urteil setzt keinen Abriss in Gang und nennt keinen Termin – es entzieht der Region lediglich das Schutzinstrument für Häuser auf öffentlichem Ufergut.
- Vier Verfassungsrichter kündigten abweichende Voten an; die Generalitat prüft weitere rechtliche Schritte.
Das spanische Verfassungsgericht hat zentrale Regeln des valencianischen Küstengesetzes für verfassungswidrig erklärt, soweit sie öffentliches Ufergut betreffen. Für die rund hundert historischen Strandhäuser der Kolonie Babilonia in Guardamar del Segura bleiben die seit 2023 rechtskräftigen Abrissanordnungen bestehen; ein Vollzugstermin steht weiterhin nicht fest.
Was das Verfassungsgericht entschieden hat
Das Plenum des Tribunal Constitucional hat am 22. Oktober 2026 dem Verfassungsrekurs der Zentralregierung gegen drei Regelungen der Ley 3/2025 de Les Corts Valencianes vom 22. Mai 2025 (Gesetz zum Schutz und zur Ordnung der valencianischen Küste) stattgegeben:
- Artikel 17 und die Erste Schlussbestimmung sind verfassungswidrig, jedoch nicht nichtig – und zwar ausschließlich, soweit sie Güter des öffentlichen Meeres- und Uferbereichs (dominio público marítimo-terrestre) betreffen. In den übrigen Küstenbereichen bleiben sie anwendbar.
- Die Vierte Zusatzbestimmung – ein Inventar degradierter Küstenflächen – ist verfassungswidrig und nichtig, weil sie in staatliche Kompetenzen eingreift.
Das Gericht erkennt ausdrücklich an, dass die Comunitat Valenciana die kulturellen, historischen und ethnologischen Werte ihrer Küstenorte schützen darf. Dieser Schutz dürfe jedoch die Befugnisse des Staates über das öffentliche Ufergut nicht einschränken. Berichterstatterin der Entscheidung ist die Vizepräsidentin des Gerichts, Inmaculada Montalbán Huertas; vier Richter haben abweichende Voten angekündigt. Der Rest des Gesetzes bleibt in Kraft.
Was das für Babilonia in Guardamar del Segura bedeutet
Die Kolonie Babilonia umfasst rund hundert Häuser aus dem Jahr 1934 direkt am Strand von Guardamar del Segura (Provinz Alicante). Weil das Meer durch Stürme und Küstenrückgang inzwischen bis an die Fassaden reicht, ordnete die Küstenbehörde 2018 auf Grundlage eines Gutachtens des staatlichen Forschungszentrums Cedex den Abriss an. Die Anwohner klagten durch alle Instanzen; im Februar 2023 bestätigte der Tribunal Supremo die Anordnungen endgültig. Der Vollzug steht seitdem aus.
Das valencianische Küstengesetz von 2025 war auch mit dem Ziel verabschiedet worden, solche historischen Küstenorte zu schützen. Mit dem Urteil entfällt dieses regionale Schutzinstrument für Häuser auf öffentlichem Ufergut. Das Urteil setzt jedoch keinen Abriss in Gang und nennt keinen Termin: Die Abrissanordnungen waren bereits vorher rechtskräftig, ihre Vollstreckung liegt bei der staatlichen Küstenverwaltung. Die Generalitat hat nach Medienberichten angekündigt, weitere rechtliche Schritte zum Erhalt der Häuser zu prüfen.
Einordnung für Eigentümer und Käufer
- Öffentliches Ufergut bleibt Sache des Staates. Regionale Gesetze können Häuser, die ganz oder teilweise auf öffentlichem Meeres- und Ufergut stehen, nicht dauerhaft vor Abrissanordnungen schützen.
- Wer eine Immobilie in erster Meereslinie kauft, sollte den rechtlichen Status des Grundstücks vorab prüfen lassen – insbesondere die Abgrenzung des öffentlichen Uferguts (deslinde) und den Grundbuchauszug (Nota Simple).
- Für Babilonia bedeutet das Urteil keine automatische Räumung: Ob und wann die rechtskräftigen Anordnungen vollstreckt werden, ist weiterhin offen.
Was bedeutet das für Käufer und Mieter?
Wer eine Immobilie in Strandnähe an der Costa Blanca erwägt, sollte den rechtlichen Grundstücksstatus (Abgrenzung des öffentlichen Uferguts, Nota Simple) vor dem Kauf prüfen lassen – regionale Schutzgesetze können öffentliches Ufergut nicht privatisieren.
- Rechtsgrundlage
- Ley 3/2025 de Les Corts Valencianes (Art. 17, disposición final primera, disposición adicional cuarta); Entscheidung des Plenums des Tribunal Constitucional vom 22.10.2026
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Quellen
El País · 22. Oktober 2026
https://elpais.com/espana/comunidad-valenciana/2026-10-22/el-constitucional-corrige-parte-de-la-ley-valenciana-de-costas-por-invadir-competencias-del-gobierno-en-los-nucleos-del-litoral.html
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