Zurück zur Übersicht
Immobilien- & BaurechtKaufenRegionKanaren16. Oktober 2026

Kanaren: Regierung legt Neun-Punkte-Vorschlag für Kaufgrenzen vor – noch kein Gesetz

Von Redaktion SpanienZuhauseVeröffentlicht am 16. Oktober 2026Aktualisiert am 16. Oktober 2026
Wohnhäuser mit Balkonen an einem Hang über der Küste der Kanaren
KI-generierte Illustration

Das Wichtigste in Kürze

  • Vorschlag der Kanarenregierung, kein geltendes Recht: Zuständig wäre der spanische Staat.
  • Kern: zehn Jahre ununterbrochene (oder 15 Jahre unterbrochene) Meldezeit auf den Inseln als Kaufvoraussetzung – unabhängig von der Nationalität.
  • Weitere Punkte: max. zwei Wohnungen pro Person, Grenzen für Firmen/Fonds, Erbschaften ausgenommen, Befristung auf zehn Jahre.
  • Vereinbarkeit mit EU-Recht ist offen; die Berufung auf die Randlage (Art. 349 AEUV) garantiert sie nicht.
  • EAPN-Bericht (Daten INE 2025): über 54 % mit Schwierigkeiten am Monatsende; 45,4 % der Marktmieter armutsgefährdet.

Die Kanarenregierung will den Wohnungskauf an zehn Jahre Meldezeit auf den Inseln knüpfen und schlägt dem spanischen Staat neun Maßnahmen vor. Beschlossen ist nichts: Zuständig wäre der Staat, die Vereinbarkeit mit EU-Recht ist offen. Ein neuer Armutsbericht zeigt zugleich, wie stark Wohnkosten die Haushalte belasten.

Artikel teilen:WhatsAppFacebookE-Mail

Aktualisiert am 16. Oktober 2026.

Die Regierung der Kanarischen Inseln (CC-PP) will dem spanischen Staat einen Gesetzesvorschlag übermitteln, der den Kauf von Wohnungen auf den Inseln begrenzen soll. Das berichtet Canarias Ahora (elDiario.es) am 15. Oktober 2026 und schlüsselt den Entwurf in neun Punkte auf. Wichtig vorab: Es handelt sich um einen Vorschlag der Regionalregierung. Er ist weder vom spanischen Parlament noch von der Regierung in Madrid beschlossen und gilt derzeit nicht.

Was der Entwurf vorsieht

  • Meldezeit: Kaufen dürfte nur, wer mindestens zehn Jahre ununterbrochen auf den Kanaren gemeldet ist (empadronamiento) – alternativ fünfzehn Jahre mit Unterbrechungen. Maßgeblich wäre der Wohnsitz, nicht die Staatsangehörigkeit; die Regel träfe also auch Spanier vom Festland.
  • Höchstens zwei Wohnungen pro Person, und diese in unterschiedlichen Gemeinden.
  • Unternehmen und Fonds dürften grundsätzlich keine Wohnungen kaufen – außer Firmen, deren ausschließliche Tätigkeit der Verkauf oder die Wohnvermietung an Privatpersonen ist.
  • Erbschaften wären ausgenommen.
  • Verstöße: Kaufverträge, die gegen die Regeln verstoßen, sollen nichtig sein und nicht ins Grundbuch eingetragen werden.
  • Neubau und Bestand wären gleichermaßen erfasst.
  • Befristung: Die Beschränkungen sollen zehn Jahre gelten.
  • Begründung gegenüber der EU: Der Entwurf stützt sich auf das Wohnsitzkriterium und auf den Status der Kanaren als Region in äußerster Randlage (Art. 349 AEUV).
  • Mehr Spielraum für Gemeinden: etwa Abgaben für Nichtresidenten und Grenzen für neue Ferienwohnungen in besonders belasteten Vierteln.

Laut einer Mitteilung der Kanarenregierung vom 13. Oktober hat sie dem Staat außerdem Änderungsvorschläge zum geplanten EU-Verordnungsentwurf für bezahlbaren Wohnraum übermittelt.

Was offen ist

Ob und in welcher Form der Vorschlag Gesetz wird, ist offen. Canarias Ahora weist selbst darauf hin, dass die Berufung auf die Randlage die Vereinbarkeit mit der EU-Kapitalverkehrsfreiheit nicht garantiert; besonders die Nichtigkeit von Kaufverträgen hänge an der endgültigen Formulierung. Der Vorschlag kommt zudem im Vorwahlkampf. Einen Zeitplan oder einen Gesetzestext im Staatsanzeiger (BOE) gibt es nicht.

Hintergrund: Wohnkosten als Armutsfaktor

Am selben Tag übergab das Netzwerk EAPN Canarias dem Kanarenparlament seinen Bericht „El estado de la pobreza. Canarias. 2026“. Er beruht auf der Lebensbedingungen-Erhebung des spanischen Statistikamts INE für 2025. Laut Canarias7 haben mehr als 54 Prozent der Bevölkerung Schwierigkeiten, bis zum Monatsende auszukommen; die Quote für Armut oder soziale Ausgrenzung (AROPE) liegt unverändert bei 31,2 Prozent (Spanien: 25,7 Prozent).

Zur Wohnsituation nennt der Bericht unter anderem:

  • 45,4 Prozent der Menschen, die zur Marktmiete wohnen, sind von Armut oder Ausgrenzung bedroht – gegenüber 27,2 Prozent bei Wohneigentümern.
  • Rund 293.000 Menschen sind mit Miete oder Hypothek im Rückstand.
  • Die Kaufpreise stiegen 2015 bis 2025 um 74,5 Prozent, bei Neubau um 101,7 Prozent; die durchschnittliche Monatsmiete von 2014 bis 2025 um 73,5 Prozent auf 588 Euro.

Diese Zahlen sind ein Lagebild – sie belegen nicht, dass Kaufgrenzen die Situation verbessern würden. Der Bericht und der Gesetzesvorschlag stehen in keinem direkten Zusammenhang.

Was das für Käufer bedeutet

Wer heute auf den Kanaren kaufen will, kann das nach geltendem Recht weiterhin tun. Wer eine Kaufentscheidung für die kommenden Jahre plant, sollte die Entwicklung verfolgen und vor Vertragsabschluss die dann geltende Rechtslage von einem unabhängigen Anwalt prüfen lassen.

Was bedeutet das für Käufer und Mieter?

Käufer wissen, was genau vorgeschlagen ist, dass es derzeit nicht gilt und welche Fragen offen sind.

Rechtsgrundlage
Gesetzesvorschlag der Kanarenregierung an den Staat (Oktober 2026), nicht beschlossen; Art. 349 AEUV

Das könnte Sie auch interessieren

Quellen

Zusammenfassung der genannten Quellen, vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. SpanienZuhause ist Immobilienportal und Koordinator, kein Makler.

Interessieren Sie sich selbst für eine Immobilie auf den Kanaren?

Mit Ihrem Suchprofil sehen Sie passende Angebote, können Besichtigungen anfragen und erhalten Orientierung zum Kaufprozess – unverbindlich.

SpanienZuhause ist Portal und Koordinator, kein Makler. Ob passende Angebote verfügbar sind, zeigt die Suche.