Stadt Málaga: Für geförderte Wohnungen sollen künftig fünf Jahre Meldezeit nötig sein

Das Wichtigste in Kürze
- Stadt Málaga (nicht die Provinz): Mindestmeldezeit für geförderte Wohnungen soll von einem auf fünf Jahre steigen.
- Fünf Jahre ununterbrochen oder fünf Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre.
- Erste Anwendung bei der städtischen Verlosung von 70 VPO-Mietwohnungen in Teatinos (Ende 2026/Anfang 2027 erwartet).
- Für private VPO-Projekte erst verbindlich, wenn die geänderte Satzung in Kraft ist.
- Der freie Miet- und Kaufmarkt ist nicht betroffen.
Die Stadt Málaga will die Mindestmeldezeit für Bewerber um geförderte Wohnungen (VPO) von bisher einem auf fünf Jahre anheben. Zuerst gelten soll das bei der nächsten städtischen Verlosung von 70 Mietwohnungen in Teatinos. Für private VPO-Projekte ist es erst nach der Änderung der Satzung verbindlich. Die Regel betrifft nur die Stadt, nicht die Provinz.
Aktualisiert am 16. Oktober 2026.
Wer sich in der Stadt Málaga um eine geförderte Wohnung (vivienda de protección oficial, VPO) bewerben will, soll künftig fünf Jahre dort gemeldet sein. Das berichtet Diario Sur am 15. Oktober. Bisher gilt laut Bericht ein Jahr. Ursprünglich wollte die Stadt auf drei Jahre erhöhen, hat sich nun aber für fünf Jahre entschieden. Die Regel gilt nur für die Stadt Málaga, nicht für die gesamte Provinz oder die Costa del Sol.
Die Regel im Detail
- Fünf Jahre Meldezeit in der Stadt, entweder ununterbrochen oder mindestens fünf Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre.
- Ziel laut Stadt: Bewohner der Stadt sollen bei den Verlosungen bevorzugt zum Zug kommen. Laut Bericht gab es in den vergangenen zwei Jahren 13 Verlosungen geförderter Wohnungen.
- Erste Anwendung: bei der nächsten städtischen Verlosung – 70 geförderte Mietwohnungen in Teatinos, deren Ausschreibung Ende 2026 oder Anfang 2027 erwartet wird.
- Private VPO-Projekte: Hier kann die Stadt die fünf Jahre nur empfehlen. Verbindlich werden sie erst, wenn die geänderte Satzung des städtischen Bewerberregisters in Kraft ist. Das Verfahren mit Einwendungsfrist und rechtlichen Gutachten wird laut Bericht noch mehrere Monate dauern.
Was das für Zuzügler bedeutet
Wer neu nach Málaga zieht – auch aus Deutschland –, kann sich nach Inkrafttreten der Regel erst nach fünf Jahren Meldezeit um eine geförderte Wohnung der Stadt bewerben. Der freie Miet- und Kaufmarkt ist davon nicht betroffen. Wer in Málaga eine Wohnung auf dem freien Markt kaufen oder mieten möchte, kann das weiterhin ohne Meldezeit.
Was bedeutet das für Käufer und Mieter?
Zuzügler wissen, für welche Wohnungen die Meldezeit gilt und dass der freie Markt nicht betroffen ist.
- Rechtsgrundlage
- Geplante Änderung der Satzung des Registro Municipal de Demandantes de Vivienda Protegida der Stadt Málaga (noch nicht in Kraft)
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Quellen
Diario Sur · 15. Oktober 2026
https://www.diariosur.es/malaga-capital/malaga-elevara-cinco-anos-empadronamiento-optar-vpo-20261015185640-nt.html
Zusammenfassung der genannten Quellen, vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. SpanienZuhause ist Immobilienportal und Koordinator, kein Makler.
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